Thema: Geld

 

Fach: Betriebswirtschaft

Datum: 09.01.2001

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Funktionen des Geldes.................................................. Seite 2

2. Geldarten...................................................................... Seite 2

2.1 Naturalgeld.................................................................. Seite 2

2.2 Münzgeld.................................................................... Seite 2

2.3 Papiergeld................................................................... Seite 3

2.4 Giralgeld / Buchgeld..................................................... Seite 3

3. Zahlungsverkehr............................................................. Seite 3

3.1 Bar............................................................................. Seite 3

3.2 Halbbar....................................................................... Seite 3

3.3 Bargeldlos.................................................................. Seite 4

4. Der Euro....................................................................... Seite 4

5. Angabe der Quellen........................................................ Seite 4

 

1. Funktionen des Geldes

 

Schon im Altertum dienten beliebte Güter, wie z.B. Lebensmittel und Tiere, Schmuck, Waffen oder Metalle, als Tauschmittel. Doch das Tauschen der Naturalien war nicht so einfach. Das Tauschgeschäft wurde durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Ebenfalls musste der Ort und der Zeitpunkt festgelegt werden.

Mit der Entwicklung des Geldes entstanden Münzen mit einer amtlichen Prägung (Münzgeld) und ab dem 18. Jahrhundert auch das Papiergeld (Banknoten).

Geld gilt als allgemein akzeptiertes gesetzliches Zahlungsmittel, mit dem man alle auf dem Markt angebotenen Güter erwerben kann. Die Annahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben seiner Funktion als Tauschmittel dient das Geld bzw. die Geldeinheit als Wertaufbewahrungsmittel und Geldübertragungsmittel. Als Recheneinheit oder Wertmaßstab ermöglicht Geld den Vergleich von Gütern über den Preis, der in Geldeinheiten ausgedrückt wird.

Geld muss von dauerhafter Qualität sein, darf sich nicht so schnell abnutzen, leicht zu transportieren und einfach in der Handhabung sein. Es sollte außerdem den richtigen Wert besitzen.

 

 

2. Geldarten

 

2.1 Naturalgeld

Das Naturalgeld war die erste Form des Geldes. Es bestand fast überall aus Lebensmitteln und Tieren. So dienten Muscheln, Salz, Fische, Kakaobohnen, Gewürze, Teeriegel, Felle, Kühen u. a. als Zahlungsmittel, das sogenannte Warengeld. Alles, was Menschen als Gegenleistung für Güter und Arbeit akzeptierten, war gleichbedeutend mit Geld.
Viehherden, Waffen, Schmuck und Metalle, insbesondere Kupfer, Silber, Bronze und Gold wurden angehäuft, wenn der Reichtum der Könige und Stammesfürsten wuchs. Als Symbol der Macht wurden diese Waren zur allgemeinen Geldware, dem Geld.

Im Laufe der Zeit übernahmen die Metalle (Edelmetalle), vor allem Gold und Silber in Form von Barren die Aufgabe des Geldes.

 

2.2 Münzgeld (Kurantgeld / Scheidegeld)

Die Metallbarren mussten stets auf ihren Feingehalt und ihr Gewicht geprüft werden. Da dies sehr umständlich war, wurde es üblich, dass die Händler in die geprüften Barren ihr Zeichen einschlugen. Das war der erste Schritt zur Entstehung der Münze. Mit dem Reichtum wuchs auch das Verlangen nach Waren aus fremden Ländern.

Der Handel weitete sich aus. Metallbarren mit einem feststehenden, gleichbleibenden Gewicht wurden geprägt, die Münze entstand.
Sie wurde zum Maßstab der Preise, zur Rechnungseinheit.

Die Münze wurde unmittelbare Geldeinheit, sie ist zur Währung geworden.

Vollwertigen Währungsmünzen bezeichnet man als Kurantgeld bzw. Kurantmünzen.

Unterwertiges, nicht voll ausgeprägtes Geld bezeichnet man als Scheidegeld. Dies braucht nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze in Zahlung genommen zu werden, in Deutschland bis 20 DM.

 

2.3 Papiergeld

Während Münzen früher einen gewissen Materialwert besaßen, waren Geldscheine nur bedrucktes Papier. Das erste Papiergeld (Banknoten) gab es in China.

Offizielles Zahlungsmittel waren Eisenmünzen, die waren schwer und nichts wert. Die Menschen hinterlegten bei den Kaufleuten Quittungen, die die Münzen ersetzten.

Zu Beginn des 11. Jahrhunderts schlossen sich chinesische Kaufleute zusammen und gaben Geldscheine mit festem Wert heraus. Jeder Geldschein war ein Unikat und als Schutz vor Fälschungen mit einer eigenen Nummer versehen.
Die ersten europäischen Geldscheine gab es in Schweden. Es waren die ersten Banknoten. Ursprünglich waren es Kreditscheine, als rein private Schuldversprechen.
Ab dem 18. Jahrhundert verbreitete sich das Papiergeld in Europa.

 

2.4 Giralgeld / Buchgeld

Das Geld, das in den Banken als Guthaben der Kundschaft verzeichnet wird, bezeichnet man als Giralgeld oder Buchgeld. Das Giralgeld ist heute die wichtigste Art des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs. Das Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Über das Guthaben auf dem Girokonto kann jederzeit verfügt werden, wenn keine bestimmten Festlegungen getroffen wurden. Das Geld wird per Einzahlung, Überweisung oder Scheck, aber auch durch Inanspruchnahme vereinbarter Kredite gutgeschrieben. Die Zurückwandlung in Bargeld erfolgt durch Abhebung.

Vor allem kann man bargeldlos durch Scheck, Scheckkarten oder Überweisung darüber verfügen.

Damit das Giralgeld seine Funktion als Zahlungsmittel erfüllen kann, muss das Banksystem für seinen Umlauf sorgen. Dazu dienen Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren und Schecks.

 

 

3. Zahlungsverkehr

 

3.1 Bar (kein Konto)

Als Barzahlung wird ein Tauschgeschäft bezeichnet, wenn für bestimmte Waren oder Dienstleistungen mit Münz- oder Papiergeld bezahlt wird.

3.2 Halbbar (ein Konto)

Bei halbbarer Zahlung ist ein Konto vorhanden. Der Aussteller eines Barschecks unterschreibt dafür, dass der Empfänger einen bestimmten Betrag vom Konto des Ausstellers abheben darf.

3.3 Bargeldlos (zwei Konten)

Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr werden weder Münz- noch Papiergeld benötigt.

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, Verrechnungsscheck, Lastschriftverfahren, Wechsel oder durch Zahlung mittels Buchgeld.

 

4. Der Euro

Am 1. Januar 1999 hat die Einführung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU ) begonnen. Damit gilt in den elf europäischen Ländern Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien eine einheitliche Währung, der Euro.

Ab dem 1. Januar 2002 sind die neuen Euro- Noten und -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Die Euro - Banknoten weisen keine nationalen Merkmale auf. Die Banknoten behandeln das Thema "Zeitalter und Stile in Europa". Auf ihrer Vorderseite bilden Fenster und Tore die Hauptelemente, hinzukommen die zwölf Sterne der europäischen Union. Auf der Rückseite sind Brücken und eine Landkarte abgebildet.
Das Euro - Symbol ist das griechische Epsilon ( € ).
Bei den Münzen gibt es keine einheitliche Gestaltung.

Die Vorderseite ist europäisch einheitlich: Münzwerte vor dem Hintergrund verschiedener Landkarten und der zwölf Sterne der EU.
Auf der Rückseite kann jeder Teilnehmerstaat eigene, nationale Symbole verwenden. Deutsche Münzen tragen z. B. einen Eichenzweig oder das Brandenburger Tor.
Trotz ihrer unterschiedlichen Rückseiten, sind sie in allen Teilnehmerstaaten gesetzliches Zahlungsmittel.

 

 

5. Angabe der Quellen

 

Die Ausarbeitung entstand mit Hilfe folgender Medien:

Wahrig Wirtschaftslexikon,

Meyers Lexikon,

Lexikon "Der Große Knaur",

 

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