Psychoterror Mobbing


Magenschmerzen, Schlafstörungen, Angst, Depression, im schlimmsten Fall Suizidgedanken - die körperlichen und seelischen Folgen des Mobbings sind vielfältig und bedeuten für die Betroffenen oft schweres Leid. Nur wer sich rechtzeitig an eine professionelle Hilfe wendet, kann den Psychoterror am Arbeitsplatz heil überstehen.
 
Der Kreislauf des Leiden

Das Arbeitsleben ist nicht frei von Konflikten: die üble Laune des Chefs, über die sich die Mitarbeiter ärgern, die dummen Witze der Kollegen, der tägliche Streit ums Kaffeekochen. Von Mobbing spricht man erst dann, wenn eine bestimmte Person längere Zeit das Ziel der Attacken von Mitarbeitern oder dem Chef ist.
Typische Merkmale des Mobbings sind:
- Tägliche Kritik an der Arbeit oder am Privatleben
- Abwertende Blicke
- Zuweisung sinnloser Tätigkeiten
 
Ausgrenzungen aus dem Kollegenkreis bis hin zu direkten Drohungen

Ein unheilvoller Kreislauf beginnt: Die Betroffenen können oft keinen Grund für die Attacken der Kollegen erkennen und beginnen, an sich selbst zu zweifeln. "Vielleicht liegt es doch an mir", sagt sich der eine oder andere. Selbstzweifel und Schamgefühl verhindern meist, dass das Mobbing-Opfer rechtzeitig Hilfe sucht. Als nächster Schritt beginnt der "Kampf ums Überleben". Je nach Persönlichkeit versuchen die Betroffenen, sich anzupassen, sich zu wehren oder "gute Miene zum bösen Spiel" zu machen. Durch die Reaktionen des Opfers verstärken die Mobbing-Täter ihre Aktivitäten. Die Lage verschärft sich, wenn sich der gemobbte Kollege krankmeldet und zu Hause bleibt. Für alle steht nun fest: "Mit ihr bzw. ihm stimmt etwas nicht!"
 
Es kann jeden treffen

Kein Mensch ist vor Mobbing sicher, denn jeder von uns hat Eigenarten, die andere Mobber als Anlass für ihren Psychoterror benutzen können. An Depressionen erkranken vor allem solche Mobbing-Opfer, die ein mangelndes Selbstvertrauen haben und sehr verletzlich sind, die in unsicheren wirtschaftlichen Verhältnissen leben oder gesellschaftlich isoliert sind. Denn alle diese Faktoren stören das seelische Gleichgewicht und machen das Mobbingopfer anfälliger für Depressionen.
Die ständigen Attacken gegen die Persönlichkeit erzeugen beim Opfer eine Art Dauerstress. Im Unterschied zu anderen belastenden Situationen wird beim Mobbing die Würde des Menschen verletzt. Das Mobbingopfer fühlt sich durch den Psychoterror erniedrigt und entwertet; sein Bedürfnis nach Sicherheit und Anerkennung wird untergraben. Das Selbstwertgefühl und die persönliche Integrität leiden durch die ständigen Sticheleien. Die seelischen Verletzungen treffen das Opfer im Kern seiner Persönlichkeit und verstärken vorhandene Unsicherheiten.
 
Breites Spektrum der Symptome

Mobbing führt bei vielen Betroffenen anfangs zu psychosomatischen Beschwerden wie Magen- und Darmerkrankungen. Wenig später folgen Ein- und Durchschlafstörungen. Die Mobbing-Opfer wachen nachts auf, grübeln oft stundenlang und quälen sich mit den Problemen am Arbeitsplatz. Tagsüber sind die Betroffenen dann müde und können sich nur schlecht konzentrieren. Die Stimmung verschlechtert sich, viele fühlen sich niedergeschlagen und sind verzweifelt. Mobbing-Opfer werden am Arbeitsplatz von Versagensängsten gequält und erleben ihre Situation häufig als ausweglos. Viele stellen sich vor, es wäre besser, "nicht mehr da zu sein". Sie ziehen sich sozial immer stärker zurück und entwickeln Scham - und Schuldgefühle, die nicht selten zum Selbsttötungsversuch führen.
 
Selbstwertgefühl stärken

Ist der Psychoterror am Arbeitsplatz zu Ende, lösen sich die depressiven Symptome in der Regel auf, wenn das Mobbing-Opfer rechtzeitig professionelle Hilfe gesucht hat. Leider versuchen viele Betroffenen, alleine mit der Situation fertig zu werden. Ohne Hilfe von außen kann aber ein schweres depressives Krankheitsbild noch Monate und Jahre nach dem Ende des Mobbings weiter fortbestehen. Es drohen länger andauernde Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung als mögliche soziale Folgen.
Der behandelnde Arzt kann ein Mobbing-Opfer zunächst krankschreiben, um es vor dem Psychoterror der Mobber zu schützen. Für die Behandlung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das Spektrum reicht von der Therapie mit angstlösenden und stimmungsaufhellenden Arzneimitteln über die medikamentöse Behandlung der Schlafstörungen bis hin zur Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, mit der möglichst früh begonnen werden sollte. Ziel dieser Therapie ist es, das Selbstwertgefühl der Betroffenen zu stärken, Selbstzweifel zu zerstreuen und die Würde des Mobbing-Opfers wieder herzustellen..
 
Suchen Sie rechtzeitig Hilfe

Sind Sie ein Mobbingopfer oder bemerken Sie an sich Mobbingsymptome, sollten Sie Ihre Beschwerden und Nöte ernst nehmen. Warten Sie nicht ab und hoffen Sie auch nicht, dass der Psychoterror von selbst aufhört. Viele Betroffene müssen erkennen, dass sogar Freunde und Angehörige die Situation verharmlosen oder dem Mobbing-Opfer indirekt Vorwürfe machen. Als Mobbing-Opfer brauchen Sie aber vor allem richtige Verbündete. Sie können zum Beispiel Kontakt zu anderen Betroffenen aufnehmen, die Sie in Selbsthilfegruppen zum Thema Mobbing finden. Wenn Sie rechtzeitig professionelle Hilfe aufsuchen, am besten bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, besteht begründete Hoffnung, dass Sie den Psychoterror am Arbeitsplatz ohne Folgen überstehen.


Was ist Mobbing?

Weil alle über Mobbing reden, wird der Begriff häufig verwässert. Ein Streit zwischen Kollegen, eine Schikane des Vorgesetzten oder die unverschämte Bemerkung eines Mitarbeiters wird gleich als Mobbing bezeichnet.
In einer häufig benutzten Beschreibung heißt es: "Mobbing ist
eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen,
bei der die angegriffene Person unterlegen ist und
von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit direkt oder indirekt angegriffen wird
mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes und
die angegriffene Person dies als Diskriminierung erlebt."
Diese Definition ist in der Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Mobbing (GpsM) e.V. zusammen mit Heinz Leymann entwickelt worden. Wenn man diese Definition genauer betrachtet, enthält sie mehrere Teile: Zunächst handelt es sich um eine bestimmte Situation in einem festgefügten sozialen Rahmen: Mobbing geschieht im Arbeitsleben. Das ist sehr wichtig: Unsere Arbeitskollegen und -kolleginnen können wir uns nicht aussuchen. Eine Arbeitsgruppe ist fast immer eine vom Betrieb zusammengesetzte "Zwangsgemeinschaft". Man arbeitet nicht zusammen, weil man sich gerne hat, sondern weil man zusammen im Auftrag des Betriebes bestimmte Aufgaben lösen soll. Wer sich in dieser Zwangsgemeinschaft nicht wohl fühlt, kann nicht einfach gehen. Mobbing tritt nur selten in freiwilligen Zusammenschlüssen wie Sportvereinen oder Freizeitclubs auf, ganz einfach deshalb, weil derjenige, der sich nicht akzeptiert fühlt, sich einen anderen Verein oder ein anderes Hobby suchen kann.
Weiterhin unterscheidet die Definition zwei verschiedenen Klassen von Handelnden. Es gibt die unterlegene Einzelperson und die angreifenden Kollegen oder Vorgesetzten. Wichtig ist dabei, daß diese Rollen im Laufe des Mobbing-Prozesses entstehen. In einigen Fällen waren beide Konfliktparteien lange Zeit gleichwertig, bis schließlich eine Seite in dem Dauerkonflikt ihre Bewältigungsmöglichkeiten verlor und in die unterlegene Position kam.
Dann wird in der Definition von einer "konfliktbelasteten Kommunikation" geredet. Im Laufe eines langen Arbeitstages begegnen sich Kollegen an den meisten Arbeitsplätzen häufig und es wird viel kommuniziert - überwiegend fachlich, aber oft auch privat. Es gibt ständig konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz. Herr Weber ist im Streß und faucht seine Kollegin an: "Können Sie nicht die Tür zumachen oder haben Sie bei sich zu Hause Säcke vor den Türen." Konfliktbelastete Kommunikation kann aber auch ohne Worte geschehen. Auch wenn ich meinem Kollegen den täglichen Gruß verweigere oder demonstrativ über seinen Kopf hinweg rede, als sei er Luft, ist dies eine konfliktbelastete Kommunikation. Aber ist das schon gleich Mobbing?
Zum Mobbing-Geschehen gehört dazu, daß die konfliktbelastete Kommunikation systematisch und während längerer Zeit andauert. Wenn Frau Weber ihre Kollegin Frau Müller schon seit einer Woche nicht mehr grüßt, ist es mehr als ein normaler Streit. Wenn das seit Monaten so geht, wird Frau Müller bereits stark darunter leiden. Wenn nicht nur Frau Weber, sondern die ganze Arbeitsgruppe, die aus fünf Frauen besteht, aufhört, Frau Müller zu grüßen, entsteht bereits ein gewaltiger Druck.


Die 45 Mobbing-Handlungen

Manche der 45 Handlungen sind für sich genommen eher harmlos. Kritik an der Arbeit oder an dem Privatleben kann sehr verletzend sein. Aber eine solche einmalige Verletzung ist noch kein Mobbing - die erdrückende Gewalt entwickeln solche Handlungen erst, wenn sie systematisch ausgeübt werden.
Andere Mobbing-Handlungen sind schon für sich ein massiver Angriff auf die persönliche Würde oder die berufliche Identität. Wenn qualifizierte Ingenieure dazu abkommandiert werden, Akten im Archiv einzusortieren, hat diese einzelne Handlung schon das Ziel, zu verletzen. Mobbing ist es jedoch nur dann, wenn solche degradierenden oder beleidigenden Handlungen systematisch ausgeübt werden. Eine einmalige "Strafaktion" ist noch kein Mobbing.
Leymann hat in seinen Forschungen insgesamt 45 verschiedene solcher Handlungen gefunden und sie in fünf Bereiche aufgeteilt:

1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:
Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
Man wird ständig unterbrochen.
Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
Anschreien oder lautes Schimpfen.
Ständige Kritik an der Arbeit.
Ständige Kritik am Privatleben.
Telefonterror.
Mündliche Drohungen.
Schriftliche Drohungen.
Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt ausspricht.

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:
Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.
Man läßt sich nicht ansprechen.
Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen.
Man wird "wie Luft" behandelt.

3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:
Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
Man verbreitet Gerüchte.
Man macht jemanden lächerlich.
Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
Man macht sich über eine Behinderung lustig.
Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
Man macht sich über das Privatleben lustig.
Man macht sich über die Nationalität lustig.
Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewußtsein verletzen.
Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise.
Man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage.
Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:
Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so daß er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.
Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.
Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

5. Angriffe auf die Gesundheit:
Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
Androhung körperlicher Gewalt.
Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.
Körperliche Mißhandlung.
Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.
Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.
Sexuelle Handgreiflichkeiten.
 


Das deutsche Rechtssystem enthält keine ausdrücklichen Hinweise darauf, daß Mobbing strafbar ist oder die Betroffenen zivilrechtliche Schritte in die Wege leiten können. Jeder Mensch hat jedoch im Grundgesetz verankerte Rechte, die bei genauerem Hinsehen auch als Schutz vor Mobbing gesehen werden können. Besonders hervorzuheben sind folgende Artikel im Grundgesetz:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (...)
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (...)
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (...)
Damit den Betroffenen diese Grundrechte auch in der Praxis zugute kommen, ist es notwendig, daß sie sich selbst oder mit Hilfe des Betriebsrates und/oder eines Rechtsanwaltes an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Bei erkennbaren Straftatbeständen sind diese zur selbständigen Ermittlung verpflichtet.
Quelle: Mobbingbroschüre der IG Metall

Die relevanten Straftatsbestände, denen sich Mobber schuldig machen, lassen sich aus einer Empfehlung des Deutschen Bundestages herauslesen:
Ausschuß des Deutschen Bundestages 175. Sitzung v. 15.5.97 und Empfehlung des Deutschen Bundestages 32. Sitzung v. 31.3. 95
Arbeitsrecht
Beschlußempfehlung: Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung Mit der Petition wird ein Verbot des sogenannten "Mobbing am Arbeitsplatz" durch Bundesgesetz ähnlich einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erlaß des schwedischen Arbeitsministeriums gefordert. Zu der Thematik liegt eine weitere sachgleiche Eingabe vor.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung läßt sich das Ergebnis der Prüfung durch den Petitonsausschuß wie folgt zusammenfassen:
"Mobbing" stellt einen Eingriff in das durch Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses hohe Rechtsgut ist für den betrieblichen Bereich ausdrücklich in § 75 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konkretisiert worden. Je nach Fallgestaltung haben Arbeitgeber und Betriebsrat entsprechend dieser Norm die gesetzliche Pflicht zur Unterbindung des von einem anderen Arbeitnehmer ausgehenden "Mobbing". Dem Arbeitgeber steht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zu, durch Maßnahmen von der Verwarnung bzw. Ermahnung, Versetzung und Abmahnung bis zur Kündigung gegen einen diese Form der Diskriminierung ausübenden Beschäftigten vorzugehen.
§ 75 BetrVg ermöglicht es auch dem Betriebsrat, im Einzelfall gegen den Arbeitgeber vorzugehen, soweit die Diskriminierung von diesem initiiert ist. Alle aus § 75 BetrVG erwachsenden Rechte kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht geltend machen (§§ 23 Absatz 3, 104 BetrVg).
Für den Arbeitnehmer selbst besteht über das Beschwerderecht (§§ 84, 85 BetrVG) hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls klageweise gegenüber dem Schädiger seinen Anspruch auf Unterlassung nach 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder Schadensersatz nach § 823 BGB geltend zu machen.
Die mit "Mobbing" beschriebenen Verhaltensweisen können darüber hinaus den Tatbestand der Körperverletzung, § 223 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen, soweit hierdurch das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder eine Gesundheitsbeschädigung bewirkt wird, d. h. ein wenn auch vorübergehender pathologischer Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
Ehrverletzende oder verleumderische Äußerungen durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitskollegen können - je nach Fallgestaltung - den Tatbestand der Beleidigung, § 185 StBG, der Üblen Nachrede, § 186 StGB, oder der Verleumdung, § 187 StGB, erfüllen.
Wird der Betroffene zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Methoden veranlaßt, die als Ausübung von Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel einzustufen sind, kommt außerdem eine Strafbarkeit wegen Nötigung, § 240 StGb in Betracht.
Vor dem dargelegten Hintergrund gewährleistet die bisherige Rechtslage nach Auffassung des Petitionsausschußes einen umfassenden Schutz vor "Mobbing am Arbeitsplatz". Ein gesetzliches Verbot des "Mobbing" würde dagegen nur symbolische Bedeutung haben.
Da der Petitionsausschuß eine solche Anregung nicht zu unterstützen vermag, empfiehlt er, das Petitionsverfahren zu schließen.
Quelle: www.mobbing-zentrale.de



Was kann ich gegen Mobbing unternehmen?

Vorrauschicken muss ich hier, dass ich weder Rechtsanwalt, noch Psychologe bin. Ich bin "nur" ein, seit 14 Jahren gemobbter Beamter im öffentlichen Dienst. Und seien Sie versichert, in diesem Zeitraum konnte ich viele Erfahrungen sammeln. Was können Sie tun?
1. Schreiben Sie alles auf. Wirklich alles. Auf anderen Seiten werden Mobbingtagebücher und Beispiele angeboten. Verschwenden Sie keine Zeit auf die äußere Form. Es ist nicht wichtig, ob Rechtschreibfehler darin enthalten sind oder ob Sie schön geschrieben haben. Nur, dass Sie alles mit Datum Uhrzeit und Ort des Geschehens festhalten. Wenn Sie Zeugen haben, die Ihnen die Vorfälle bestätigen - um so besser. Lassen Sie sie sofort das Geschene durch Unterschrift bestätigen (Der Gedächtnisschwund ist, wenn es hart auf hart geht, enorm). Auch die kleinste Kleinigkeit kann wichtig werden.
2. Überprüfen Sie objektiv, ob Sie wirklich gemobbt werden. Das ist eigentlich der schwierigste Teil. Erzählen Sie Bekannten einen Fall aus ihrer Firma (in Wirklichkeit natürlich Ihren eigenen) und warten Sie die Reaktionen ab. Sehen Ihre Mitmenschen auch den Fall als Mobbing an?
3. Versichern Sie sich professionelle Hilfe. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. Das Geld ist gut investiert. Fangen Sie eine Therapie an. Mit Hilfe der Therapie können Sie die harte Zeit der Mobbingabwehr besser überstehen. Kirchen haben in jeder größeren Stadt Sozialberatungsstellen. Erkundigen Sie sich nach einer Mobbingberatung. Es gibt mehr Gemobbte als Sie glauben. Viele davon haben sich zu Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Gewerkschaften bieten Beratungsstellen. Arbeitgeber der öffentlichen Hand haben ebenfalls oft Sozialberatungsstellen. Teilen Sie sich auf dieser Seite der Öffentlichkeit mit.
4. Halten Sie das Mobbing eine Weile aus. Sonst kann es als einmaliger Konflikt abgetan werden.
5. Geben Sie nicht auf.
6. Holen Sie sich Kraft aus Mobbingberatungsstellen, von Ihrem Psychologen oder Rechtsanwalt. Selten von Ihren Freunden. Freundschaften werden durch solche Krisen extrem belastet und können dabei leicht zerbrechen. Wenn Sie dann alleine dastehen, wird alles nur noch viel schwieriger sein.
7. Versuchen Sie wenigstens zeitweise das Mobbing zu vergessen, indem Sie irgendetwas unternehmen. Machen Sie sich eine Freude.
8. Studieren Sie Mobbingabwehrmechanismen ein. Beispiel: Ihr Chef überrollt Sie ständig mit den Worten haben Sie mal kurz Zeit, um von Ihnen anschließend die Verkaufszahlen der letzten drei Quartale und deren prozentuale Veränderung zum Vorjahr abzufragen. Stellen Sie sofort die Gegenfrage worum es geht, und machen dann einen Termin aus. Falls Sie zu einem Termin gebeten werden, lassen Sie sich vorher das Thema geben, um sich vorbereiten zu können. Wenn unberechtigte Vorwürfe gegen Sie erhoben werden, fangen Sie an ein Protokoll zu schreiben, welches Sie sich dann unterschreiben lassen. Wenn Sie unsicher sind, lernen Sie die Worte, mit denen Sie sich in der Situation wehren wollen vorher auswendig und spielen die Situation geistig durch.  
 

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