Ausarbeitung „Die Kostenstellenrechnung“

 

Aufgaben der Kostenstellenrechnung

 

Kostenstellen sind nach bestimmten Kriterien voneinander abgegrenzte Teilbereiche eines Unternehmens, für die die von ihnen jeweils verursachten Kosten erfasst und gegebenenfalls auch geplant und kontrolliert werden.

 

Die Kostenstellenrechnung erfasst die Kosten am Ort ihrer Entstehung, um

 

·        die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit an den Stellen durchzuführen, an denen die Kosten zu verantworten und zu beeinflussen sind

·        die Genauigkeit der Kalkulation zu erhöhen

·        relevante Kosten aus den einzelnen Betriebsbereichen zu liefern

 

 

 

Bildung von Kostenstellen

 

Die möglichen Kriterien zur Bildung von Kostenstellen lauten:

 

·        Funktionale Gliederung des Betriebs (z.B. Vertriebs-, Fertigungskostenstelle)

·        Räumliche Kriterien (z.B. abgeschlossene Werkstatt)

·        Organisatorische Gesichtspunkte (z.B. selbständiger Verantwortungsbereich)

 

Dazu haben sich die folgenden Grundsätze gebildet:

 

·        Identität von Kostenstelle und Verantwortungsbereich

·        Möglichst genaue Maßgrößen der Kostenverursachung

·        Eindeutige Abgrenzung der Kostenstelle

 

Diese Grundsätze lassen ein Optimierungsproblem bei der Kostenstelleneinteilung erkennen, da die Tiefe der Kostenstellengliederung nur so weit gehen sollte, wie dies wirtschaftlich gerechtfertigt erscheint.

 

 

 

Arten von Kostenstellen

 

Nach den allgemeinen Gesichtspunkten für die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen gibt es verschiedene Arten von Kostenstellen, die nach funktionalen und nach abrechnungstechnischen Kriterien unterschieden werden können:

 

nach der Art der Funktion          Hauptkostenstellen

Hilfskostenstellen

 

nach der Art der Abrechnung    Endkostenstellen

Vorkostenstellen

 

In der Literatur ist die Terminologie im Hinblick auf die Unterscheidung von Kostenstellen sehr unterschiedlich. Häufig findet man die analoge Verwendung der Begriffe

 

Hauptkostenstellen   - Endkostenstellen                primäre Kostenstellen

Hilfskostenstellen - Vorkostenstellen                     sekundäre Kostenstellen.

 

Bei den Hilfskostenstellen spricht man noch von allgemeinen Kostenstellen und Nebenkostenstellen, wobei darauf abgestellt wird, ob die Leistungen dieser Stellen für den gesamten Betrieb erbracht werden (z.B. Stromstelle), oder ob die Leistung nur für eine bestimmte Hauptkostenstelle erbracht wird.

 

 

 

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

 

Die Aufteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen wird im Betriebsabrechnungsbogen durchgeführt.

 

Hier bedient man sich folgender Verfahrensweise:

        

 

Im BAB werden in der ersten Spalte vertikal die Gemeinkosten, gegliedert nach Kostenarten aufgeführt, die Kopfzeile enthält horizontal die Kostenstellen des Betriebes.

 

Die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen ist eine betriebsindividuelle Zweckmäßigkeitsfrage.

 

 

Die Kostenstellen werden eingeteilt in

·        Hauptkostenstellen:

Die Hauptkostenstellen zeichnen sich dadurch aus, dass für sie ein Gemeinkostenzuschlagssatz ermittelt wird.

Die Hauptkostenstellen entsprechen den betrieblichen Hauptfunktionen. Gemeinhin werden die Kostenstellen Materialbereich, Fertigungsbereich (gegebenenfalls noch unterteilt in Fertigungsstufen), Verwaltungsbereich und Vertriebsbereich unterschieden. Dementsprechend werden die Gemeinkosten in Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten aufgegliedert.

 

 

 

·        Hilfskostenstellen:

Betriebsbereiche erbringen zuweilen Leistungen, die nicht für den Markt, sondern für andere betriebliche Bereiche bestimmt sind (Beispiele: betriebliches Heizwerk, EDV-Abteilung, Kantine). In diesen Fällen wäre eine indirekte (Unter-) Verteilung der auf diese Betriebsbereiche entfallenden Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen notwendig. Aus rechentechnischen

Vereinfachungsgründen werden für diese Betriebsbereiche Nebenkostenstellen errichtet, die auf sie entfallenden Gemeinkosten dort gesammelt und hinterher nach Maßgabe der Leistungsinanspruchnahme auf die übrigen Kostenstellen verteilt.

 

Die Hilfskostenstellen werden weiter unterteilt in:

 

Allgemeine Kostenstellen:          Diese erbringen Leistungen für alle

übrigen Kostenstellen

Fertigungs-Hilfskostenstellen:  Diese erbringen Leistungen alleine für den

Fertigungsbereich.

 

Die Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen ist zuweilen in direkter Weise möglich.

Sind z.B. bei jeder Kostenstelle Strom-Zwischenzähler installiert, so können die Stromkosten direkt den betroffenen Kostenstellen belastet werden. Gleiches gilt für Hilfslöhne und Gehälter, wenn die Kostenstellen individuell mit den von ihnen verursachten Personalkosten belastet werden können.

 

Gemeinkosten, die den Kostenstellen direkt (unmittelbar, d.h. ohne Verwendung eines Umlageschlüssels) belastet werden können, werden als Kostenstelleneinzelkosten bezeichnet. Dieser Begriff darf nicht missverstanden werden: Die Gemeinkosten sind keine Einzelkosten, da sie nicht dem Produkt direkt zugeordnet werden können. Sie können jedoch direkt der betreffenden Kostenstelle zugeordnet werden, sind also aus der Sicht der Kostenstelle Einzelkosten, also „Kostenstelleneinzelkosten".

 

Andere Gemeinkosten können nicht bestimmten Kostenstellen direkt zugeschlagen werden.

 

 

 

Beispiele

 

Beispiel 1

 

Die Grundsteuer für den betrieblichen Grundbesitz betrifft alle Kostenstellen. Der Anteil der einzelnen Kostenstellen muss indirekt durch Schlüsselung (etwa nach Maßgabe der Nutzfläche) festgestellt werden.

 

Diese Gemeinkosten werden als Kostenstellengemeinkosten bezeichnet. Das Problem besteht hier darin, sachgerechte Schlüsselgrößen zu finden, die eine verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen gewährleisten. Eine Schlüsselgröße ist theoretisch nur dann geeignet, wenn zwischen den Gemeinkosten und der Schlüsselgröße ein proportionales Verhältnis besteht.

Nachdem im ersten Schritt alle Gemeinkosten, teils direkt, teils mit Hilfe von Umlageschlüsseln, auf die Kostenstellen verteilt worden sind (sog. Primärkostenverteilung), folgt die Umbuchung der auf die Nebenkostenstellen entfallenden Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen (sog. Sekundärkostenverteilung). Grundsatz ist, dass die Hauptkostenstellen in dem Maße mit den Kosten der Nebenkostenstellen belastet werden, als sie die Leistungen der Nebenkostenstellen in Anspruch genommen haben.

 

Beispiel 2

 

Es besteht ein betriebseigenes Heizwerk, das die Fertigungsbereiche l - III mit Wärme versorgt. Die Kosten des Heizwerkes betrugen 150.000 DM.

 

Wenn die Fertigungsstelle l 30% der Heizenergie bezogen hat, sind ihr 45.000 DM der Kosten des Heizwerkes anzulasten.

 

Dieses Problem der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung innerhalb der Kostenstellen ist im Wesentlichen ein Reihenfolgeproblem: Wenn eine Nebenkostenstelle entlastet ist, kann die Umlage einer weiteren Nebenkostenstelle der erstgenannten wieder Kosten zuordnen, die dann in einer zusätzlichen Umlage wieder verteilt werden müssen.

 

Um Mehrarbeit zu sparen, sind folgende Grundsätze zu beachten:

 

1.      Allgemeine Kostenstellen sind vor den Hilfskostenstellen umzulegen.

Bei mehreren allgemeinen oder Hilfskostenstellen gilt für jede Gruppe:

2.      Stehen diese Kostenstellen nicht in Leistungsbeziehung zueinander, so ist die Reihenfolge der Umlage unerheblich.

3.      Stehen diese Kostenstellen in einseitiger Leistungsbeziehung

A1     ——————>    A2,

so ist die leistende Kostenstelle (A1) vor der empfangenden Kostenstelle (A2) umzulegen.

4.      Stehen diese Kostenstellen in gegenseitiger Leistungsbeziehung, so sind spezielle Verfahren (Gleichungsverfahren, Iterationsverfahren) zur simultanen Umlage anzuwenden.

 

In der Praxis werden aus Vereinfachungsgründen auch das Treppen- (Stufen-) Verfahren und das Block- (Anbau-) Verfahren angewandt.

 

 

 

 Zuschlagsgrundlagen

 

Nach Beendigung der Sekundärkostenverteilung weisen die Hauptkostenstellen Gemeinkosten aus. Für jede Kostenstelle ist eine sinnvolle Zuschlagsgrundlage zu suchen: Zwischen den Gemeinkosten und der Zuschlagsgrundlage soll möglichst ein proportionales Verhältnis bestehen.

 

Folgende Zuschlagsgrundlagen finden Anwendung:

·        Für die Gemeinkosten im Materialbereich (Materialgemeinkosten): das Fertigungsmaterial.

Es wird also unterstellt, dass die Materialgemeinkosten bei jedem Produkt dem auf das Produkt entfallenden Betrag an (direkt zurechenbaren) Fertigungsmaterialkosten proportional sind.

·        Für die Gemeinkosten im Fertigungsbereich (Fertigungsgemeinkosten): die Fertigungslöhne.

Auch hier wird Proportionalität zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten im Fertigungsbereich unterstellt.

·        Für die Kosten im Verwaltungs- und Vertriebsbereich (Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten):

Da Einzelkosten als mögliche Zuschlagsgrundlage im Verwaltungs- und Vertriebsbereich fehlen, bieten sich die bisher aufgewandten Herstellkosten als Zuschlagsbasis an.

 

Die Herstellkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Fertigungsmaterial (Einzelkosten)

+    Materialgemeinkosten

+    Fertigungslöhne (Einzelkosten)

+    Fertigungsgemeinkosten

=    Herstellkosten

 

Diese Zuschlagsbasis ist problematisch, da hier das Verursachungsprinzip aus pragmatischen Gründen durch das Kostentragfähigkeitsprinzip ersetzt wird: Ein Produkt erhält um so mehr an Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten angelastet, je mehr Herstellkosten es erfordert hat, je höhere V+V-Gemeinkosten es also im Hinblick auf die bis dahin bereits verursachten Kosten tragen kann.

 

Damit ergibt sich folgendes Kalkulationsschema:     

Fertigungsmaterial

+    Materialgemeinkosten (MGK) in % des FM

+    Fertigungslöhne (FL)

+    Fertigungsgemeinkosten (FGK) in % der FL

=    Herstellkosten (HK)

+    Verwaltungsgemeinkosten (VWGK) in % der HK

+    Vertriebsgemeinkosten (VTGK) in % der HK

=    Selbstkosten

 

 

Fazit

 

Vereinfacht kann gesagt werden, dass sich die Kostenstellenrechnung mit der Frage „Wo fallen Kosten an (an welcher Stelle)?“ beschäftigt.

Im Vergleich zur Kostenartenrechnung „Welche Arten von Kosten fallen an?“ und zur Kostenträgerrechnung „Wofür fallen Kosten an (für welchen Träger)?“

 

 

(download)

www.sanjoc.de